
Strafrecht
Auch das Sozialversicherungsrecht ist eng mit dem Medizinrecht verknüpft, da grundsätzlich Ansprüche für die Versicherten erhoben und verfolgt werden müssen, die in der Regel mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Veränderung der Lebensumstände einhergehen.
In derartigen Situationen sollte ein ablehnender Bescheid einer Krankenkasse, des Rententrägers oder einer Behörde zur Sicherheit überprüft werden und die Möglichkeit zur Einlegung eines Rechtsmittels bei hinreichenden Erfolgsaussichten genutzt werden.
Ich berate Sie gerne und verfolge mit Ihnen gemeinsam Ihre Ansprüche im Verwaltungsverfahren, wenn nötig auch im gerichtlichen Verfahren vor den zuständigen Sozialgerichten.